Sachkundenachweis NRW


Auch umgangssprachlich kleiner Sachkundetest genannt.
Die Sachkunde muss gegenüber dem Ordnungsamt bei der Anmeldung des Hundes i.d.R. direkt vorliegen. Das bedeutet eine Anmeldung des Hundes ist nur mit dem Sachkundenachweis möglich.

Hier empfiehlt es sich noch bevor Ihr Hund bei Ihnen einzieht sollten Sie den Sachkundenachweis bei uns ablegen.


Unser Sachkundenachweis und Wesenstest ist durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) behördlich anerkannt.




Welche Tests / Nachweise können Sie bei uns machen?






Sachkundenachweis – schriftlicher Test für den Hundehalter

Wesenstest – ein bis zwei stündige Prüfung des Hundes


Mehr Infos zum Wesenstest bei uns finden Sie hier. [Klick hier]




Sachkundenachweis


für große Hunde (40/20) nach § 11 LHundG NRW



  • Jeder, dessen neuer/aktueller Hund, wenn er ausgewachsen ist, größer als 40cm Schulterhöhe hoch ist/wird.

  • Jeder, dessen neuer/aktueller Hund, wenn er ausgewachsen ist, schwerer als 20Kg schwer ist/wird.




und




für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW



  • Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff,

  • Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino,

  • Old English Bulldogge, Rottweiler und Tosa Inu,

  • sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.




Unsere Prüfung dient als Sachkundenachweis für “große Hunde” und für “Hunde bestimmter Rassen”.


Den Sachkundenachweis für “gefährliche Hunde” müssen sie bei Ihrem Veterinäramt ablegen.

Auf der folgenden Seite finden Sie ausführliche Informationen.

Wer braucht den Sachkundenachweis?




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